AGB

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrags (Bestellung) vom Kunde als anerkannt. Rechtsverbindlich abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Vorbehältlich der nachstehenden Bedingungen gelten die Incoterms 2010.

2. Preise
Angebote sind generell für das laufende Jahr verbindlich, bei Angeboten inkl. Material sind Preisanpassungen vorbehalten. Bei Gewichtsabweichungen von +/-10 % pro Anlieferung gelten die offerierten Preise, ansonsten werden diese der angelieferten Menge angepasst.

Nach Abgabe der Offerte oder mit Abschluss einer Vereinbarung neu hinzukommende oder veränderte Zollsätze, Umsatzsteuersätze, Transportkosten, Versicherungsprämien oder ähnliche Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen oder von uns gutzuschreiben.

3. Liefertermine
Wir sind bemüht, jede Bestellung so rasch als möglich auszuführen, ohne jedoch eine Gewähr für die Einhaltung eines solchen Liefertermins zu übernehmen. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und andere unvorhergesehene Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von unserem Willen unabhängige Ereignisse, welche die Verarbeitung ganz oder teilweise verunmöglichen, befreien uns in entsprechendem Ausmasse von einer allfälligen Lieferverpflichtung und berechtigen uns zur Stornierung der Bestellung oder zur späteren Erfüllung, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche bzw. uns gegenüber irgendeine Haftung gestellt werden kann. In den oben erwähnten Fällen sind wir insbesondere auch nicht verpflichtet, die Ware anderweitig einzukaufen bzw. die ursprünglich vorgesehenen Transportwege zu ändern.

4. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein selbständiges Geschäft. Es kann dabei zu Preisänderungen kommen (siehe Ziff. 2 Abs. 1).

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, netto ohne Skonto in der angegebenen Währung. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins sind wir berechtigt Verzugszinsen (3% über dem offiziellen schweizerischen Diskontsatz) ab Fälligkeitsdatum zu verrechnen. Die Zahlung hat unabhängig vom Eingang der Ware/Teile und einer etwaigen Mängelrüge zu erfolgen. Verrechnung und Zurückbehaltung wegen irgendwelchen Gegenansprüchen des Kunden sowie Einreden und Einwendungen sind ausgeschlossen. Umstände welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern oder die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen verursachen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge; sie berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung herauszugeben, sowie vom Auftrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben in unserem ausschliesslichen Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages, selbst wenn die Waren bereits verarbeitet wurden. Wir sind jederzeit berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich uns unverzüglich zu informieren, wenn seine Rechte gefährdet sind (siehe Ziff. 5) und der Wohnsitz gewechselt wird.

7. Reklamationen – Gewährleistung
Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Eventuelle Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innert 10 Tagen schriftlich zu melden. Handelsübliche Abweichungen in Gewicht berechtigen nicht zur Bemängelung. Es kann von uns insbesondere von Veränderungen von mechanischen Eigenschaften keine Garantie übernommen werden. Bei falscher Bearbeitung (Geometriefehler) der Ware wird diese – nach unserem Ermessen – entweder kostenlos durch neue, einwandfreie Ware ersetzt oder nachgebessert. Das Recht auf Wandelung und Minderung wird ausgeschlossen. Die Geltendmachung entgangenen Gewinns oder mittelbaren Schadens oder von Mangelfolgeschaden ist ausgeschlossen; dies gilt ebenso für alle weiteren Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer.

8. Nutzen und Gefahr
Der Nutzen und die Gefahr gehen mit dem Versand, d.h. sobald die Ware verladen oder an der Poststelle abgegeben wird, an den Kunden über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Käufers und es können bezüglich Schäden und Verluste keine Ansprüche geltend gemacht werden. Befindet sich der Kunde im Verzug, haftet er für den zufälligen Untergang der Ware.

9. Lieferung
Alle Lieferungen zu uns sind mit DDP (Delivery Duty Paid) vom Kunden zu deklarieren. Alle Lieferungen von uns zum Kunden sind immer EX Works (EXW). Der Versand erfolgt im Auftrag und auf Gefahr des Käufers. Der Transport und die Verpackung werden von uns separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Verpackung kann nicht zurückgegeben und von der Rechnung abgezogen werden.

10. Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Diese Liefervereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten gilt der ausschliessliche Gerichtsstand Sissach.